Beipacktexte – Grosse Rätsel

[aus ZAK 18] Sie sind winzig klein und beinhalten Millionen kleingedruckter, geballter Informationen, die beim Laien großes Rätselraten verursachen. Beipackzettel haben es in sich.

Für Eilige ist es eine Tortur, sie zu lesen, für Kurzsichtige ein Ding der Unmöglichkeit. Um sie richtig decodieren zu können, muß man wissenschaftlich bewandert oder ein leidenschaftlicher Rätselkönig sein.

Um es vorwegzunehmen, ein Fachgespräch ersparen sie nicht. „Medizinische Beipacktexte sind für ältere Menschen schwierig zu lesen, da sie zu klein gedruckt sind”, berichtet Herr Karl Kollmann von der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer Wien, die häufigsten Beschwerden zum Thema „Beipacktexte”. Die inhaltliche Lesbarkeit habe sich aber, so Kollmann, in den letzten Jahren deutlich verbessert, so daß die Wirkungsweisen eines Medikaments nun auch für Laien verständlich sind.

Die Pharmaindustrie sichert sich verstärkt ab, indem sie alle Nebenwirkungen angibt: Egal, ob es sich um Kopfschmerzen oder schwerwiegendere Probleme handelt; egal, ob die Nebenwirkung bei einem oder bei 100 Fällen im klinischen Versuch aufgetreten ist. Jeder Patient hat das Recht auf umfassende Information, appelliert der Konsumentenschützer an die Ärzteschaft, die sich, seiner Meinung nach, verstärkt für die „Eindeutschung” der Fachausdrücke Zeit nehmen sollte. „Der Arzt kennt im Normalfall alle Neben-und Wechselwirkungen, aber auch die Gegenanzeigen eines Medikamentes. Und er kennt den Untersuchungsbefund seines Patienten.”

Eher im Verantwortungsbereich des Apothekers sieht Walter Rettenmoser, Sprecher der Österreichischen Apothekerkammer, die Verpflichtung, Wirkungsweisen von Arzneien zu erklären. „Herzinfarkt-Patienten erhalten oft blutverdünnende Medikamente; diese dürfen beispielsweise nicht mit Aspirin gleichzeitig eingenommen werden. Pflicht des Apothekers ist es, den Patienten dahingehend aufzuklären.” Im Rahmen eines kurzen Gespräches sollte abgeklärt werden, welche Wechselwirkungen auftreten können, aber auch in welcher Dosierung, wann und wie das Medikament einzunehmen ist. „Bei vielen Arzneien macht es einen nicht unerheblichen Unterschied, ob es zum, mit oder nach dem Essen, mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten eingenommen werden soll”, unter- streicht Rettenmoser die Wichtigkeit einer umfassenden mündlichen Information.

Dem Beipackzettel mißt der Fachmann nur untergeordnete Bedeutung zu. „In seiner Komplexität hat er für den Laien nur eine Erinnerungsfunktion.” Seiner Meinung nach muß der dem Medikament beiliegende Zettel in erster Linie Informationen über Wirkungsweise, Neben- und Wechselwirkungen enthalten. Als Versäumnis des Arztes sieht es Konsumentensprecher Kollmann, wenn er den Patienten mit dehnbaren Begriffen wie „häufig”, „gelegentlich” oder „relativ” samt Beipackzettel allein läßt. „Pflicht des Arztes ist es, dem Patienten zu erklären, welche Nebeneffekte im speziellen Fall auftreten können.” So kann also dem mündigen Patienten etwas nicht erspart bleiben – das immer wieder oft zitierte und gehörte Sprücherl:

„Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen informieren Arzt oder Apotheker.”