EU Aktivitäten gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung
[aus ZAK 23] Etwa 38 Millionen Menschen aller Altersgruppen in der EU sind behindert, also etwa jeder zehnte Bürger der EU.
In ihrem Vorschlag für einen Beschluss des Rates der EU über das europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 betont die EU, die heutige Behindertenpolitik habe sich dahingehend gewandelt, dass die physischen oder geistigen Beeinträchtigungen eines Menschen nicht mehr als Hauptproblem betrachtet werden, sondern vielmehr dessen Potential zur Beteiligung am gesellschaftlichen und beruflichen Leben sowie die Achtung der Menschenrechte.
Dieser Ansatz hat konkreten Ausdruck im Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam gefunden, der am 1. Mai 1999 wirksam geworden ist.
Der Artikel lautet:
„Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages kann der Rat im Rahmen der durch den Vertrag auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des europäischen Parlamentes einstimmig geeignete Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung , einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.”
Dieser Artikel 13 wird zur Zeit fast ausschließlich auf das Arbeitsleben bezogen.
Unter Federführung des Europäischen Behindertenforums, dem Dachverband europäischer Behindertenorganisationen, wird mit Zielsetzung auf das Jahr 2003 dahingehend Lobbyarbeit betrieben, eine weitere, auf Artikel 13 EU gestützte Richtlinie zu erlassen, die den Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen auch außerhalb des Beschäftigungssektors sichert: Barrierefreiheit von Gebäuden, Informationszugang und angepasstes Wohnen.