Epilepsie und Führerschein
[aus ZAK 19] Zur Sicherheit im Straßenverkehr ist es erforderlich…
Erkrankungen, welche die Sicherheit einschränken können, zu erfassen.
Man muß dabei zwischen Erkrankungen, welche
(1.) mit einem permanenten körperlichen oder psychischen Defizit einhergehen und
(2.) Erkrankungen mit wiederkehrendem aber vorübergehendem körperlichem oder psychischem Defizit unterscheiden. Zur ersten Gruppe zählen unter anderem:
- Erkrankungen des Auges (1,2,3,4)
- Erkrankungen des Bewegungsapparates (4)
- Paresen nach Insult oder Hirnoperationen (5)
- Paresen nach Schädelhirntrauma (5)
- Periphere Paresen (4)
- Organisches Psychosyndrom (5)
- Psychische Erkrankungen
- Demenz (4)
- Andere Erkrankungen des Alters (6)
Zur Gruppe der Erkrankungen mit wiederkehrendem aber vorübergehendem körperlichem oder psychischem Defizit zählen unter anderem:
- Epilepsie
- Synkope und andere kardiale Erkrankungen (7,8)
- Migräne (7)
- Elektrolytstörungen (7)
- Diabetes mellitus (9,10)
- Hypersomnie
- Schlafapnoe(11,12)
- Alkohol-Abusus (4)
Am besten untersucht erscheint dabei das Risiko bei Patienten mit Schlafapnoe. Das Risiko für Verkehrsunfälle wird dabei 3 bis 4- fach erhöht gegenüber Personen ohne Schlafapnoe angegeben. Dabei wurden bereits mögliche Kofaktoren wie Alkohol- Konsum, Alter, Body-mass-lndex, Fahrerfahrung, Schlafhygiene, Medikamenten- Konsum berücksichtigt. Epidemiologisch gesehen scheint dies ein unterschätztes Problem zu sein, da etwa 80% der Patienten mit Schlafapnoe nicht diagnostiziert sein dürften (13).
Das Unfallrisiko von Schlafapnoe- Patienten wird höher angegeben, als das bei anderen chronischen Erkrankungen inklusive Epilepsie (14).
Univ.Doz. Dr. M. Graf