Epilepsie und Führerschein

[aus ZAK 19] Zur Sicherheit im Straßenverkehr ist es erforderlich…

Erkrankungen, welche die Sicherheit einschränken können, zu erfassen.

Man muß dabei zwischen Erkrankungen, welche

(1.) mit einem permanenten körperlichen oder psy­chischen Defizit einhergehen und
(2.) Erkrankungen mit wiederkehrendem aber vor­übergehendem körperlichem oder psychischem De­fizit unterscheiden. Zur ersten Gruppe zählen unter anderem:

  • Erkrankungen des Auges (1,2,3,4)
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates (4)
  • Paresen nach Insult oder Hirnoperationen (5)
  • Paresen nach Schädelhirntrauma (5)
  • Periphere Paresen (4)
  • Organisches Psychosyndrom (5)
  • Psychische Erkrankungen
  • Demenz (4)
  • Andere Erkrankungen des Alters (6)
Zur Gruppe der Erkrankungen mit wiederkehrendem aber vorübergehendem körperlichem oder psychi­schem Defizit zählen unter anderem:
  • Epilepsie
  • Synkope und andere kardiale Erkrankungen (7,8)
  • Migräne (7)
  • Elektrolytstörungen (7)
  • Diabetes mellitus (9,10)
  • Hypersomnie
  • Schlafapnoe(11,12)
  • Alkohol-Abusus (4)
Am besten untersucht erscheint dabei das Risiko bei Patienten mit Schlafapnoe. Das Risiko für Verkehrs­unfälle wird dabei 3 bis 4- fach erhöht gegenüber Personen ohne Schlafapnoe angegeben. Dabei wurden bereits mögliche Kofaktoren wie Al­kohol- Konsum, Alter, Body-mass-lndex, Fahr­erfahrung, Schlafhygiene, Medikamenten- Konsum berücksichtigt. Epidemiologisch gesehen scheint dies ein unterschätztes Problem zu sein, da etwa 80% der Patienten mit Schlafapnoe nicht diagnostiziert sein dürften (13).

Das Unfallrisiko von Schlafapnoe- Patienten wird höher angegeben, als das bei anderen chronischen Erkrankungen inklusive Epilepsie (14).

Univ.Doz. Dr. M. Graf