Archiv zum Forum Epilepsie und Führerschein

Wir haben die Beiträge aus unserer alten Webseite in Form dieses Archivs übernommen, damit User weiterhin Informationen darin finden können.

Hier geht’s zum aktuellen Forum mit regem Meinungsaustausch!

von Heini 88 am 30.11.2015 10:28
Ausführliche Internetseite für Fahrtauglichkeitskriterien in Österreich unter dem Suchbegriff:

Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern

Fahrtauglichkeitskriterien in Deutschland unter dem Suchbegriff:

Fahrtauglichkeit BAST
Bundesamt für Straßenwesen

Auf diesen Seiten findet man auch Informationen über die verkehrsrechtlichen Situationen von Herzattacken, Schlaganfällen, Narkolepsie und und und.

Fazit:
Die allgemeinen Auflagen zum Führen von Fahrzeugen sind auf der österreichischen Seite detaillierter beschrieben als in den Richtlinien der deutschen Seite BAST. Mit zehn Jahren maximaler Fahrkarenz für Gruppe 2 sind österreichische Auflagen in diesem Punkt strenger, da in Deutschland die längste Fahrkarenz für diese Gruppe lediglich fünf Jahre beträgt. Jedoch sind deutsche und österreichische Auflagen ungefähr identisch.

Fahrkarenzen der Schweiz sind erheblich weicher für Gruppe 1, da die Mindestkarenz in leichten Fällen nur zwei Monate beträgt.
Für die Gruppe 2 sind diese jedoch erheblich strenger, da bereits nach einem provozierten Gelegenheitsanfall eine minimale Fahrkarenz von fünf Jahren und bei erneutem Auftreten ein eventuell lebenslanger Ausschluss betroffener für diese Gruppe besteht.

In anderen Ländern existieren zum Teil noch strenger Auflagen, welche von mir weiter ausführlich recherchiert werden.

von Kosta am 27.11.2015 20:57
Hallo,

Also Termin beim 2. Arzt gehabt. Er befürwortet was der 1. Arzt gesagt hat und meint, weil ich bereits insg. 3 Anfälle (der erste ist zwar unsicher, ob wirklich ein Epi-Anfall war, aber der 2. und 3. waren es ziemlich sicher, wobei beim 3. der Notarzt den Zustand “krampfen” genannt hat) waren, falle ich in die Gruppe 12 Monate, weil hier:
http://www.kup.at/kup/pdf/12159.pdf
folgendes steht:
(3) …oder mehr als einen Anfall (provozierte oder gemischt provozierte und nicht provozierte) erlitten haben, kann eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 nach einer anfallsfreien Zeit von einem Jahr, eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 nach einer anfallsfreien Zeit von zehn Jahren erteilt oder belassen werden.

Vor allem, weil mein EEG epilepsietypische Anzeichen hatte.

Ich gehe zwar am Dienstag noch zum 3. Arzt, dieser wurde mir empfohlen als der große Profi, Dozent Graf in Wien.

Erwarte aber keine andere Erklärung, da es hier bereits schon ziemlich deutlich steht.

Vor allem hat der behandelnde Arzt die Berechtigung mir nach 12 Monaten zu sagen, dass ich weiterhin nicht lenken darf, und ein EEG nach 12 Monaten ist angeblich Pflicht, um eine richtige Entscheidung zu treffen.

Ich frage mich nur, warum sollte man ein EEG nicht zB. jede 3 Monate machen, um die Entwicklung zu verfolgen? Wäre das nicht sinnvoller als einfach auf deppat 12 Monate zu warten, und dann eventuell wieder 12 Monate Sperre bekommen…

Grundsätzlich kann ich ziemlich sicher meine derzeitige Arbeit wegschmeißen (Außendienst). Ich wohne 25min zu Fuß von der Bahn, und das noch (mit dem Auto) 35min von Wien entfernt. 2 Kinder… Alles sehr SEHR bescheiden…

MfG
Kosta

von Heini 88 am 28.11.2015 07:43
Bei epilepsietypischem EEG muss der Tatbestand weiterer Anfälle erfüllt werden um Fahrkarenzen rechtlich verhängen zu können.
Es gibt durchaus Menschen welche epilepsietypische EEG s aufweisen, jedoch noch nie in ihrem Leben einen Anfall erlitten haben.Der Tatbestand eines Anfalles oder die Anwendung von Medikamenten muss erfüllt werden, um eine Fahrkarenz verhängen zu können.

Die maximale Fahrkarenz für Gruppe 2 von zehn Jahren ist rechtlich nur für Österreich möglich.
Eine maximale Fahrkarenz für Gruppe 2 beträgt in Deutschland höchstens fünf Jahre.

Nach erfolgreicher Beendung einer Epilepsietherapie muss sich bei begutachtendem Neurologen (nicht behandelndem) im ersten Jahr alle drei Monate an einer Kontrolluntersuchung
(EEG und Blutprobe) unterzogen werden.
In den folgenden Jahren nur noch einmal pro Jahr. Sind die fünf Jahre Anfallsfreiheit ohne Medikamente dokumentiert, so besteht rechtlich eine Rückfallswahrscheinlichkeit von 0,5%. Personen mit 0,5% haben rechtlich keinerlei Einschrenkungen mehr. Nach dem Stichtag dieser fünf Jahre müssen weitere Kontrolluntersuchungen nach zwei und vier Jahren erfolgen. Alles muss lückenlos nachgewiesen werden. EEG s verlieren mit den zunehmenden anfallsfreien Jahren an rechtlicher und medizinischer Bedeutung.

Da ich Deutscher bin erläutere ich in meinen Beiträgen in erster Linie die rechtliche Situation in Deutschland. Es ist auch für Österreicher rechtlich möglich, sich in Deutschland nach deutschen Kriterien neurologisch auf Fahrtauglichkeit und Arbeitstauglichkeit begutachten zu lassen. Diese können mit diesen Gutachten jedoch nur in Deutschland arbeiten.
In Deutschland gibt es für Österreicher genug Arbeit.

Gespeicherte Daten von Kontrolluntersuchungen gelten rechtlich nicht zwingend als Behandlungsdaten. Patientendaten werden zehn Jahre gespeichert. Bei schlechter Prognose ist man 15 Jahre nach Therapieabruch jedoch ohne Anfälle, Medikamente und ähnliche Vorkommnisse rechtlich reabilitiert. In dieser Phase sollte kein Arzt oder Neurologe wegen Datenvermeidung aufgesucht werden.

von Kosta am 29.11.2015 08:57
Heini,

Danke für die Antwort.

Ich möchte betonen dass ich in die Gruppe 1 falle, nicht Gruppe 2.

Was heißt Tatbestand? Die Ärzte meinen WEIL ich bereits 2 bewiesene und 1 unsicheren Anfall hatte, dass das ein Fakt ist, dass ich weitere Anfälle bekommen könnte.

Danke für die Hinweise wegen Deutschland, das kommt aber leider gar nicht in Frage.

von Heini 88 am 30.11.2015 09:55
Auch bei der offiziellen Diagnose Epilepsie sollte sich nicht mit der Krankheit abgefunden werden.

Unter Gruppe 1 fallen alle Führerscheinklassen ohne C und D.
Unter Gruppe 2 fallen die Führerscheinklassen
C und D.

Wenn man selbst kein Inhaber einer Führerscheinklasse der Gruppe 2 ist, jedoch offiziell vom Neurologen die Diagnose Epilepsie erhalten hat so sollte man ebenso mit seinem behandelnden Neurologen auf ständige und dauerhafte Anfallsfreiheit ohne Medikamente und die gesundheitliche Tauglichkeit dieser Gruppe hinarbeiten. Alles Andere ist Elendsverwaltung.

Dies ist aus versicherungstechnischen Gründen anzusehen.
Bei der offiziellen Diagnose einer Epilepsie können sich Nachteile auch auf die Leistungen einer Risiko Lebensversicherung, einer privaten Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowie einer Zahnzusatzversicherung schlecht auswirken.

Da Versicherungen Umsätze verbuchen wollen sollten alle Versicherungsverträge welche abgeschlossen wurden genauestens überprüft werden. Bei Nichtmitteilung einer derartigen Krankheit kann eine Versicherung alle Leistungen im Schadensfall trotz lückenloser und pünktlicher Beitragszahlung verweigern. Da Beiträge bei der Meldung derartiger Krankheiten enorm steigen ist zu prüfen, welche Versicherungen überhaupt nötig sind.

Bevor oder ob eine Versicherung über derartige Erkrankungen in Kenntnis gesetzt wird sollte man sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht ausführlich beraten lassen.

Auch Rechtsanwälte unterliegen einer Schweigepflicht !!!

von Heini 88 am 25.11.2015 16:06
Dieser Kommentar gilt Anton 93

Bei einer Einberufung zum Bundesheer ist man der Gefahr ausgesetzt, weitere Anfälle zu erleiden, wegen Schlafentzug und körperlicher Überanstrengung.
Um mit Kriegsgerät hantieren zu dürfen sind 0,5 % Rückfallswahrscheinlichkeit erforderlich, welche nach fünf Jahren Anfallsfreiheit ohne Medikamente durch jährliche Untersuchung bei begutachtendem Neurologen erzielt werden. Eine Einberufung wäre somit widersprüchlich.

Die Wehrpflicht in Österreich kann durch Antritt einer Arbeitsstelle in Deutschland und durch Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft umgangen werden. Der ständige Wohnsitz muss ebenfalls in Deutschland liegen.
In Deutschland existiert seit 2011 keinerlei Wehrpflicht mehr.

Bei unauffälligem EEG, guten Befunden und ohne Einsatz von Medikamenten kann keine Fahrkarenz verhängt werden. Sollte sich ein Arzt ohne Fakten querstellen so erweist dieser sich als inkompetent und muss gewechselt werden. In solchen Fällen sollte sich an unabhängige Neuropsychiater gewendet werden um Nonsensdiagnosen rechtlich ausräumen zu können. Bei einem Arztwechsel sollte dem inkompetenten Arzt mitgeteilt werden, wo die Therapie bzw. Begutachtung fortgesetzt wird, da alles lückenlos nachgewiesen werden muss.

NIEMALS SCHWEIGEPFLICHSENTBINDUNGEN UNTERSCHREIBEN !!!
ALLES LESEN WAS MAN UNTERSCHREIBEN SOLL GENAU DURCHLESEN !!!

Selbstanzeigepflicht gegenüber Behörden existiert nicht, jedoch sollte sich aus versicherungstechnischen Gründen an Karenzauflagen der Neurologen gehalten werden.

Arbeitsplätze gibt es in Deutschland in einigen Gebieten für Österreicher genug.

Bin für alle Fragen offen!

von Kosta am 23.11.2015 23:37
Hallo Leute,

Da ich bereits auch ziemlich verzweifle, möchte ich hier mal fragen, was ihr über meine Situation meint.

Hier mal die Vorgeschichte:

Seitdem ich ca. 3-4 Jahre alt bin, habe ich ein “Augen-Zwinkern”, was damals als ein “Tik” erklärt wurde. Dieser Tik war manchmal mehr, manchmal weniger, je nach dem wie mein Zustand war, gestresst, entspannt usw. Was mehr wurde nie diagnostiziert.

Anfang Juli 2015 habe ich einen Bandscheibenvorfall bekommen. Dadurch konnte ich gar nicht liegen oder ausreichend schlafen. Meine Schlafzeit betrug etwa 2 Stunden in der Nacht, und eventuell 1-2 Stunden am Tag in mehreren Versuchen.

Der Arzt hat mir Tramal vorgeschrieben, ohne jeglichen Hinweisen auf irgendwelche Nebenwirkungen – obwohl auch wenn er das auch getan hätte, wurde ich damals noch mit der Epilepsie nicht diagnostiziert gewesen, somit hätte ich sowieso nicht “reagiert”.

Mir ginge zwar jeden Tag sehr langsam besser, allerdings hat sich mein Psycho-Zustand nach und nach extrem verschlechtert. Das habe ich an wiederholten und unkontrollierten Zuckungen der Extremitäten gemerkt, und verstärkten “Tik” (Augen-Zwinkern).

Ungefähr 5 Wochen nachdem ich die Medikamente genommen habe, und nachdem die Zuckungen bereits sehr stark und ziemlich oft sich wiederholt haben (insbesondere wenn ich ein wenig “unsicher” war, was ich tun will), habe ich die ernsten Sorgen bekommen und angefangen habe zu suchen was das sein könnte.

Und genau da war ich zu spät, der erste Anfall ereignete sich kurz nach dem Aufstehen, da bin ich im wachen Zustand einfach vollkommen zusammengebrochen. Ich habe zwar versucht mich wieder aufzusetzen, aber je mehr ich versucht habe, desto mehr hat mein Körper unkontrolliert Krämpfe und Zuckungen bekommen – alles im wachen Zustand. Dadurch habe ich auch meine vorderen Zähne verloren und mir die Nase auf den Stiegen gebrochen. Da landete ich das erste mal im Spital.

2 Tage später kam ich nach Hause, bereits mit einem Medikament behandelt (Temesta), und da ging mir schon besser, Zuckungen waren die Sache der Vergangenheit. OK, dachten wir uns, Probleme kamen durch die Schlafmangel, der Körper hat versagt… Empfehlung vom Spital: Neurologen aufsuchen und EEG vereinbaren.

Die haben den Tramal aber leider nicht abgesetzt. Die Therapie wie im Spital angeordnet fortgesetzt, mein Zustand verschlechterte sich vom Tag zum Tag, bis ich etwa 2 Wochen später richtige epileptische Anfälle bekommen habe (2, ziemlich hintereinander).
Zu dem Zeitpunkt waren mehrere Faktoren die dazu geführt haben:
– extremer Schlafmangel (Müdigkeit soweit dass ich zum Teil mir schwer getan habe zu gehen)
– Medikamente die Epilepsie-Fördernd sind
– auch wenn ich in Karenz war, ständige Anrufe aus der Firma und wiederholter Stress dadurch (unser Chef und Bossing geht Hand in Hand…)

Durch die vorgeschriebenen Medikamente war ich in den zwei Wochen auch extrem depressiv und kaum richtig ansprechbar. Ich konnte keine Konversationen führen und habe mich oft gesehen in die “Ferne starren…”.

Die zwei Anfälle die sich einer hinter dem anderen ereignet haben, war einer im Bett (Nachmittagsschlaf) und der zweite im Krankenwagen.

Im zweiten Spital haben die dann festgestellt dass hier was nicht stimmt – Verdacht auf Epilepsie. EEG dort bekommen und festgestellt dass die Befunde mit einem generalisiertem, epileptischen Anfall gut vereinbar sind.

Danach haben wir weiterhin versucht den Neurologen auf KK zu finden und vor allem einen der Zeit in der nächsten 2-3 Wochen hat, und nicht 2-3 Monaten.

Wie ein Wunder, in einem KH in Wien, fanden wir einen Neurologen spezialisiert auf Epilepsie. Wie ein Wunder…
Termin in 2 Tagen bekommen! Er hat sich meine Sachen angeschaut, und mich am nächsten Tag zum MR und Langzeit-EEG bestellt. Ich konnte nicht glauben…

Diagnose: Generalisierte Epilepsie. Behandlung (nachdem ich mit Keppra extrem depressiv und weiterhin unansprechbar geworden bin)

Und Ende der Geschichte grundsätzlich ist:
– habe alle Medikamente abgesetzt – ging mir plötzlich WESENTLICH besser
– danach die von Neurologen verschriebenen Lamictal genommen (gesteigert von 50mg -> 200mg /Tag)

Jetzt ist es so wie es auch immer war – keine Zuckungen, keine Störungen, lediglich Augen-Zwinkern was ich auch bereits immer hatte.

Nur der Arzt besteht auf der Aussage dass das Zwinkern auch die “Augen-Myoklonien” sind, und gehören auch weg, bevor er mit den 12 Monaten anfängt.

Weiterhin steht folgende Aussage in der Luft: jeder Mensch kann einen epileptischen Anfall bekommen, es ist nur die Frage wie weit der Gehirn gefordert wird. Bei einigen Menschen geht das leichter, bei einigen nicht so leicht… bei mir eben auch nicht SO leicht, da ich schon heftige Herausforderung gebraucht habe, um einen Anfall zu bekommen.

Also erstens ärgert es mich, wenn bereits bewiesen wurde dass die Anfälle durch UNÜBLICHE Außenwirkungen passiert sind, dass ich 12 Monate Auto nicht fahren darf – aber OK, so ist offensichtlich das Gesetz. Mein Job ist Außendienst, also trifft sich das ganze echt gut…

Weiterhin, warum besteht der Arzt auf “mindestens 12 Monate” darf ich kein Auto lenken, wenn man bereits sieht dass ich in meinen alten Zustand zurückgekehrt bin, sogar besser als je, da sich sogar das Augen-Zwinkern gemindert hat (aber ist nicht ganz weg).

Kann ich eventuell aufgrund der oberen Begründungen irgendwie die 12 Monate übergehen, oder kann das überhaupt irgendwer? Macht es Sinn, da die Anfälle offensichtlich nicht “so” passiert sind?

Ohne Auto bin ich meinen Job vermutlich los, und mit (bald) zwei Kindern wäre das nicht wirklich lustig. Vor allem kann ich keinen neuen Job die nächsten 6 Monate suchen (unveranstaltetes Aussehen…).

Am Donnerstag habe ich einen Termin bei einem anderen Arzt, schaue ich mal ob es eine andere Meinung gibt, aber habt ihr für mich rat, was ich da so machen kann und was ich machen soll?

LG und DANKE für’s lesen, ich weiß es ist lang.
Kosta

von Heini 88 am 24.11.2015 15:44
Durch die Einnahme von Medikamenten erhöht sich die Anfallsbereitschaft und durch Absetzen dieser. Ihnen muss klar sein, dass jeder Neurologe gerade in Österreich eine eigene Sicht auf Medikamentenanwendungen hat. In manchen Fällen unterstehen diese Verkaufsauflagen der Medikamentenhersteller.
An Ihrer Stelle würde ich mir einen Neurologen suchen, welcher zu Ihrem Wohl urteilt.Anfälle aufgrund von Schlafentzug, Alkohol und Drogenkonsum oder Entzug, extrem hohem Fieber, Unterzuckerung, viel zu niedrigem Blutdruck, Umweltvergiftungen, Stress, Herzrythmusstörungen, extremen Koffeingenuss usw. gelten als Gelegenheitsanfälle und rechtfertigen auch in erneutem Auftreten keine Diagnose Epilepsie!

Treten mehrere Anfälle innerhalb von 48 Stunden auf, so gelten diese als ein großer Anfall.

Um wieder fahren zu können benötigen Sie einen behandelnden und einen beurteilenden Neurologen. An Fahrkarenzen sollte sich gehalten werden, da sonst keinerlei Versicherungsschutz besteht, und derartige Fahrten als Rauschmittelfahrt gewertet werden.

Behandelnde oder beurteilende Neurologen unterliegen der Schweigepflicht und können nur durch nachgewiesene Uneinsicht des Patienten sich von ihrer Schweigepflicht entbinden lassen und Daten an Behörden weiterleiten.
Selbstanzeigepflicht besteht nicht!

Bei Schweigepflichtsbruch droht die Entziehung der Zulassung. Darum sehr WICHTIG!!!

UNTERSCHREIBEN SIE KEINE SCHWEIGEPFLICHTENTBINDUNG UND LESEN SIE ALLES WAS SIE UNTERSCHREIBEN SOLLEN!!!

Fahrkarenzen sehen wie folgt aus:

Erster provozierter Anfall (oben geschildert) 3 Monate PKW, 6 Monate LKW ,Bus. nach erneutem Auftreten innerhalb der nächsten 10 Jahre 6 Monate PKW, 5 Jahre Bus und LKW ohne Einnahme von Medikamenten.

Erster nicht provozierter Anfall je nach Art für PKW 1 Jahr und für LKW,Bus 2 Jahre ohne Einnahme von Medikamenten. Bei erneutem Auftreten ebenfalls 5 Jahre für Gruppe 2.

Fahrzeuge der Gruppe 2 dürfen unter Medikamente nicht gefahren werden.

Mit Diagnose Epilepsie je nach Anfallsart und in welchen Gehirnregionen der Epilepsieherd sitzt (je nach EEG Befund).
Bei Beginn der Anwendung mit Medikamenten besteht in den ersten 3 Monaten Fahrverbot für Gruppe 1 wegen erhöhter Anfallsbereitschaft. Nach Absetzen dieser besteht wieder für 3 Monate Fahrverbot wegen erhöhter Anfallsbereitschaft.

In Ihrem Fall ist der Einsatz von Medikamenten aus meiner Sicht unnötig. Ihre Art von Anfall würde ich als provozierten Gelegenheitsanfall werten wegen Schlafentzug und Stress und in Ihrem Fall sollte eine Fahrkarenz für Gruppe 1 nicht länger als 6 Monate betragen. In Ihrem Fall müssen sie mit weiterer Fahrkarenz rechnen, da Sie angefangen haben unsinnigerweise Medikamente zu nehmen. Suchen Sie einen unabhängigen Neuropsychiater auf, welcher Medikamente nicht zwingend verordnet.

Falls Sie weitere Fragen haben, stellen Sie diese, lesen Sie meine weiteren Kommentare von Heini 88 auf diesen Seiten, welche auf Tatsachen und Fakten beruhen.

von Kosta am 24.11.2015 16:30
Hallo Heini 88,

Danke für die Antwort. Da diese Fakten sich ein wenig anders anhören als was ich bisher gehört habe, habe ich eben bei einem Amtsarzt angerufen und eben über einem Gelegenheitsanfall mich informiert.

Die Dame am Telefon fragte mich wieviele Anfälle ich bekommen habe, ich sagte ja zwei. Es waren einer zu Hause und ein zweiter gleich im Krankenwagen nachdem mich die Rettung geholt hat.

Deswegen, sagt sie, gelten 12 Monate, und muss von einem Neurologen verfolgt werden.

Was heißt das im Klartext? Heißt dass auch die provozierten Anfälle, auch wenn sie in einem kurzen Zeitraum wie bei mir passieren, gelten als ein großer Anfall und deswegen darf ich ja 12 Monate nicht fahren? Beide Anfälle haben sich wegen extremer Übermüdung, Stress und falschen Medikamenten ereignet. Sie hat auch das Thema 5 Jahre angesprochen, wobei hier geht für mich heraus, warum das jetzt das Thema ist… gilt ja nur für die Busfahrer und nicht provozierte Anfälle… ich habe ja doch keine (gehabt).

Ich bin am Donnerstag eh bei einem anderen Arzt, mal schauen was er sagt.

LG
Kosta

von Heini 88 am 06.10.2015 16:47
Zum Trost an alle Epileptiker!
Narkolepsie, Schlaganfall, Herzinfarkt und Selbstmordkandidaten sind Führerscheinrechtlich viel schlechter dran!
von Max am 08.10.2015 09:55
Das sehe ich genauso!
von Anja am 08.04.2015 21:04
Hallo alle zusammen. Ich hoffe ich finde hier Antworten. Meine Mutter hatte einen epileptischen Anfall und dadurch hat sie nun 1 Jahr Fahrverbot. Sie braucht jedoch ein Auto um zu ihrer Arbeit zu gelangen. Öffentlich ist dies unmöglich. Nun lebt sie in Deutschland und arbeitet in Österreich. Ich habe bereits alle wichtigen Informationen zum Thema Fahrdienst in Deutschland recherchieren können, finde allerdings nichts dazu auf österreichischen Seiten. In Deutschland bietet beispielsweise die dt. Rentenversicherung Fahrdienst an. Gibt es solcher Art Unterstützung ebenfalls in Österreich? Über einen Hinweis bin ich euch sehr dankbar. Liebe Grüße, Ania
von Cristina Simao am 14.11.2015 21:08
Hallo
Ich entschuldige mich für diesen eingriff, mein name ist Cristina Simao ich sie ais bitte, auf diese weise, weil ich will, etwas sehr wichtiges.
Es scheint ein wenig suspekt, aber ich weiß nicht. Ich leide an krebs gehirn terminal, mein arzt hat mir gesagt, dass meine tage gezählt sind, weil mein gesundheitszustand verschlechtert sich.
In meinem gehirn, ich habe diese krankheit seit mehr als 4 jahren, Ich bin verwitwet und ohne kinder, keine familie, Ich will ein geschenk für meine güter. fast alle verkauft mein unternehmen mit einem holz exportiert in Kanada, wo Ich gelebt habe, ein teil meines lebens ist fast 12 jahre alt. Ich weiß nicht, ob die industrie beteiligt ist, aber ich möchte ihm helfen. Nun, ich habe in meinem konto safe, den betrag von 180 000 EURO, die ich nehmen musste, ein projekt für den bau. Ich bin entworfen, um ihm das geld zu geben, die ihrem unternehmen helfen kann, bitte beachten sie, denn es ist ein geschenk, was ich getan hatte, und ohne etwas im gegenzug. Ich leide viel, und ich habe so angst, ich kann nicht Schlafen während des tages und der nacht, weil ich will nicht sterben, ohne die gabe von geld hat jemand ehrlich und ernst, weil ich denke, es wäre eine verschwendung, bitte kontaktieren sie mich so bald wie möglich, wenn sie stimmen zu, mein angebot. Bitte kontaktieren sie mich direkt an meine e-mail-adresse : cristinasimao11@hotmail.com
Danke für das verständnis, ich werde für ihre antwort warten.
von Heini 88 am 27.11.2015 14:48
Sehr geehrte Frau Simao!

Behalten Sie Ihre 180.000 Euro. Erwirken Sie eine Patientenverfügung. Hinterlegen Sie ein beglaubigtes Testament und eine ebenso beglaubigte Patientenverfügung bei einem Notar.
Bekämen Sie einen gesetzlich bestimmten Vormund kann dieser mit Ihrem Hab und Gut machen was er will. Daher erwähnen sie nicht das Sie über Bargeld, Grundbesitz oder andere Reichtümer verfügen. Sie sollten sich nicht selbst aufgeben bis nicht endgültig geklärt ist ob Sie überhaupt sterben müssen. Es ist durchaus möglich, mit Fremdkörpern im Gehirn ungehindert weiterleben zu können.

UNTERSCHREIBEN SIE KEINE SCHWEIGEPFLICHTSENTBINUNG
LESEN SIE ALLES WAS SIE UNTERSCHREIBEN SOLLEN VORHER GENAU DURCH!!!

Holen sie sich eine unabhängige Meinung eines unabhängigen Facharztes ein. Ihr gesundheitlich angeschlagener Zustand kann sich durch Medikamenteneinnahme ebenso verschlechtert haben. Mit sterbenden Patienten wird ordentlich Kasse gemacht. Sie sollten sich nicht selbst aufgeben!

Vor dem Sterben brauchen Sie keine Angst zu haben, da ein Jenseits mit Himmel und Hölle nicht existiert. Bei Sterbenden stirbt auch das komplette Gehirn ab. Tote existieren dann einfach nicht mehr.

Dieser Beitrag mag einigen nicht gefallen.
Ich kann es nicht ab, wenn sich unbescholtene Menschen aufgrund von Diagnosen selbst verrückt machen und wenn durch deren Leid Kasse gemacht wird.

von Olga am 25.11.2015 09:06
christina behalte deine Geld und erwirke einen Patienteferfügung bei Anwalt du kaanst sonst Vormund kriegen die kann machen was sie will
von Haidegger Barbara am 11.04.2015 18:11
Hallo Anja,
frag doch beim Bundesministerium für Soziales in Deutschland nach.Gruß

Barbara

von Heini 88 am 06.10.2015 16:39
Die Richtlinien der BAST, Bundesanstalt für Straßenwesen ist in Deutschland die höchste Stelle. Darin ist alles geregelt. Neurologen verhängen nach diesen Richtlinien Fahrkarenzen.

www.Bast.de einfach nachhacken

von am 13.04.2015 21:21
Danke sehr!
von Barbara Haidegger am 24.03.2015 17:26
Hallo Zusammen
ich möchte gerne ein Treffen zum Gedankenaustausch organisieren. Ich würde mich freuen wenn sich einige melden würden.haidegger.handycapsport@aon.at
Handy:0664/6344905
von Lisa am 03.10.2014 19:26
Hallo

Ich könnte mich gerade sooo ärgern!!!!

Vor dem Gesetz zählt ein Menschenleben offensichtlich gar nichts mehr!!!!
Das finde ich sooo furchtbar!
Dass ein Menschenleben nichts mehr zählt!

Ich habe gerade in einem buch über Epilepsie gelesen dass auch anfallsfreie Menschen ein um 0,8 Protzent erhöhtes Unfallsrisiko haben

Trotz diesem erhöhten Unfallsrisiko haben diese Menschen Fahrerlaubnis!! Da sind doch auch dann andere menschen betroffen von diesem erhöhten Unfallsisiko!!
Die anderen Verkehrteilnehmer haben doch wohl das Recht auf Schutz durch das Gesetzt

Das finde ich so was von furchtbar und das zeugt davon dass ein Menschenleben vor dem Gesetzt nichts mehr zählt.

Es geht ja nicht darum Menschen mit Epilepsie eines auszuwischen , sondern um die Tatsache dass eben ein erhöhtes Unfallrisiko besteht auch bei anfallsfreien Epileptikern. Das ist eben eine Tatsache und die andern Verkehrsteilnehmer haben doch wohl ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit

von Heini 88 am 06.10.2015 16:34
Epilepsie kann alles und jeden treffen ich persönlich finde es unmöglich Epileptiker zu kriminalisieren und unnötig einzuschrenken, da es heutzutage die besten therapiemöglichkeiten und klare rechtliche Regelungen gibt. Man muß zwecks der Verkehrssicherheit klarstellen, das Alkohol und Drogen immer noch auf Platz eins der Unfallstatistik stehen. Jetzt könnte ich auch sagen, daß alle Oberpfälzer, Niederbayer und Österreicher aufgrund ihrer Ethnischen Herkunft ein Verkehrsrisiko darstellen, da in diesen Gebieten mehr Alkohol und Drogen in Verbindung mit Straßenverkehr konsumiert werden. Eine Verurteilung Aller aus diesen Gebieten ist rechtlich und moralisch nicht haltbar.
von Rita am 18.10.2014 15:12
Man kann auch als gesunder Mensch einen verschuldeten Unfall haben, man kann hinter dem Steuer, auch als gesunder Mensch einen Herzinfakt oder nur einen Schwindelanfall bekommen und einen Unfall bauen. Was soll das ??? Als Epilepsiekranker hat man so viele Einschränkungen, man muss erst gut eingestellt sein und die Ärzte geben erst das ok. , wenn man den Fürerschein machen darf. LG
von Anton93 am 03.02.2014 19:23
Guten Abend liebe Leute,

ich bin momentan schon richtig am Verzweifeln. Meine Geschichte beginnt mit dem 6. Lebensjahr, in dem Epilepsie diagnostiziert wurde (Rolando-Epilepsie).

Nun hatte ich nur ein paar wenige Grand-Mal-Anfälle; ich sprach gut auf die medikamentöse Behandlung an. Da die Rolando-Epilepsie in der Pubertät vergeht, wurde die medikamentöse Behandlung mit dem 16. Lebensjahr eingestellt; bis zu meinem 17. Lebensjahr war ich noch unter Kontrolle. Endbefund: Epilepsie geheilt, am Rande der Norm, Perfektion wird nie bestehen.

Wie jeder andere männliche Staatsbürger der Republik Österreich wurde ich mit 17 Jahren zur Stellung einberufen. Ich habe sämtliche Befunde von damals mitgebracht. Trotz der geheilten Epilepsie wurde ich für 2 Jahre vorübergehend untauglich eingestuft.

Ok, kein Problem, ich war zu dieser Zeit noch Schüler. In dem Jahr 2013, in dem ich wieder zur Stellung bestellt wurde, wurde erneut für 2 Jahre eine vorübergehende Untauglichkeit festgelegt.

Nun habe ich letzten Jahres im Juni erfolgreich an einer HTL maturiert, danach gings auf Maturareise und der Sommer wurde großteils genossen. Im September habe ich angefangen fleißig Bewerbungen zu schreiben; einige Angebote zu Bewerbungsgesprächen bekam ich dann auch.

Dann, im November, noch arbeitslos, hatte ich eine Art Anfall, wobei ich und auch die Ärzte nicht an einen epileptischen Anfall glauben, wohl eher Hyperventilationstetanie/Panikattacke.

Aber auf Grund meiner Vorgeschichte musste natürlich alles abgecheckt werden (EEG, Schlafentzugs-EEG, kardiologische Untersuchungen, MRT). Alles unauffällig, kein Verdacht auf eine neurologische Erkrankung.

Nun zu meinem Problem/meinen Problemen:

1. Ich war bei einigen Bewerbungsgesprächen, wo selbstverständlich nach meinem abgeleisteten Präsenzdienst gefragt wurde. Ich habe ehrlich gesagt, dass ich in meiner Kindheit Epilepsie hatte, jedoch geheilt wurde. Aber ich bin bis 2015 vorübergehend untauglich. Nun, jetzt haben die Personaler oder Chefs gemeint, dass ich als Person gut geeignet wäre, nur diese vorübergehende Untauglichkeit bis 2015 und in Folge dessen die Möglichkeit einer Einberufung in eben diesem Jahr ein riesengroßer Stein in meinem Karriereweg ist. Was kann man da tun, ich möchte doch nicht bis ich 36 bin immer 2 Jahre als vorübergehend untauglich eingestuft werden und dadurch Probleme mit meinen Karrierevorstellung bekomme? Die Ärzte die mich bei der Stellungskommission, Allgeimärztin und Psychologin, befragt bzw. untersucht haben, meinten für sie wäre es ein 100%iger Grund für Untauglichkeit, aber sie entscheiden das nicht.

2. Heute war ich mit all den Befunden, die ich seit dem Tag an dem ich diesen Anfall im November hatte, besorgt hatte, bei einer Neurologin. Sie überprüfte alle Befunde, nichts wahr auffällig. Jedoch gab sie mir trotzdem ein Fahrverbot bis Mai, also ein halbes Jahr seit November. Ich soll im Mai nochmals ein EEG machen und einen neuen Termin danach bei ihr.

Nun meine Frage: Ich habe keine Bestätigung bekommen, keinen “Wisch”, wo irgendwas demensprechend vermerkt wäre. Sie hat nur irgendwas im Computer eingetragen. Habe ich nun tatsächlich ein Fahrverbot oder war das mehr eine Warnung?

Ich hoffe ihr könnt mir mit meinen Anliegen helfen, den momentan befinde ich mich wirklich in einem Teufelskreis mit Bundesheer, Führerschein, Arbeit, etc.

Liebe Grüße
Anton

von markus 93 am 09.10.2013 21:00
Hallo Leute,

Ich bin mehr oder weniger schon ziemlich verzweifelt bzw. richtig sauer.

Zu meiner Geschichte:

Ich bin jz 20 und hatte im Jänner 2008 2 eptileptische Anfälle.

Ich wurde dann anschließen mit Medikamenten behandelt und hatte bis dato keine Anfall mehr.

Mit 18 durfte ich den Führerschein normal machen mit der Bedinung, dass ich in den nächsten 1-2 Jahren den Schein abgeben müsse um mit der Absetzung der Tabletten anzufangen.

Gesagt getan, im Oktober 2012 fing ich an die Tabletten abzuseten und bin auch seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gefahren aber ab diesem Punkt fingen auch die Probleme an!

Der Arzt verlangte damals von mir das ich zur BH fahren soll und den Schein abgeben sollte für die Zeit der Absetzung der Tapletten.

Da mir aber mein Anwalt stark davon abgeraten hatte den Schein bei der BH abzugeben habe ich stattdessen den schein meinen Eltern gegeben die ihn gut verwart haben und mir den Schein erst wieder geben wenn ich eine Bestätigung meine Arztes habe.

Als das mein Arzt erfuhr dass ich den Schein nicht abgegeben hatte schaltete er auf einmal auf Stur und fing langsam mit mir einen kleinen Krieg zu starten.

Meine Eltern und ich bestätigten den Arzt das ich im moment nicht fahre aber er glaubte mir anfangs nicht.

Als ich Ihn nach weiteren Kontrollen bzw. nach mehreren Gesprächen davon überzeugen konnte war momentan wieder frieden zwischen uns dachte ich zumindest.

Als ich den Schein abgegeben habe wurde mir versichert das ich in einem halben jahr wieder fahren darf.

Nach eine Weile fiel mehr auf dass das Absetzen viel zu langsam geht und das sich das nie in einer halben Jahr ausgehen würde also Sprach ich den Arzt darauf an und sagte mir das dauert noch ein weiteres halbes Jahr.

Als dann 8 Monate vorüber waren fragte ich ihn ob es eh nach wie vor bei dem 1 jahr bleibt.

Darauf hin sagte er in einem arroganten Ton: Junger Mann wenn Sie sich nicht an die Abmachungen halten muss ich das auch nicht und 3 Monaten ( bei der nächsten Kontrolle) werden sie von mir hören dass Sie weitere 3 Monate warten müssen.

Ich gebe zu ich hatte in unseren Streitgespächen schon mal die Beherrschung veloren aber dass rechtfertig noch lange nicht sein verhalten und langsam glaube ich er macht das um mir eins auszuwischen da er sich beleidigt und in seinen Stolz gekränkt fühlt.

Ja ich weis manche von euch werden sagen selber schuld aber es gibt noch viele weitere Geschichten wo er zu weit gegangen ist aber das wäre zu viel dieses hier noch zu erläutern.

Jedenfalls ich bin verzweifelt denn ich glaube ich bekomme meinen Schein gar nicht mehr solange dieser Arzt der Oberarzt ist.

Ich hatte viele Jobangebote in letzter zeit die ich alle absagen musste weil ich nicht fahren kann.

Hat jemand bitte ein Tipp oder Rat für mich wie ich mich verhalten soll oder was ich tun kann um in nächster Zeit mein Schein wieder zu bekommen bzw. die Bestätigung.

Ich wäre sehr dankbar!

Mfg.

Markus 93

von Reza am 15.11.2013 13:08
Ich hätte einen Supertipp für dich… Arzt wechseln!
Und wenn du einen Anwalt hast, dann schalte ihn ein
und melde den Arzt!
von Gustav am 06.09.2013 14:35
Hi
Mein Sohn leidet – definitiv diagnostiziert vor 4 Jahren – an Epilepsie. Damals waren seine Anfälle häufig, daraufhin wurde er medikamentös eingestellt und ist seither, fast genau 3 Jahre anfallfrei.
Nun will er den Führerschein machen. Der Amtsarzt verlangt ein fachärtzliches Gutachten mit dem Vermerk, dass mein Sohn zum Lenken eines Kraftfahrzeuges aus Sicht des Facharztes geeignet ist.
Voraussetzungen würde mein Sohn erfüllen: kein Anfall seit über 3 Jahren, Medikamente werden ordnungsgemäß genommen. Allerdings weigert sich der Facharzt, einen oben genannten Vermerk in das Gutachten zu schreiben.
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Der Facharzt ist seither nicht mehr persönlich zu sprechen, ich werde immer nur von der Sprechstundenhilfe/Vorzimmerdame am Telefon abgewimmelt.
Ein mehr als seltsame Situation 🙁
von manu am 25.08.2012 10:05
Hallo ihr Lieben!

Ich habe vor drei Jahren einen Kommentar in diesem Forum verfasst und wollte euch mal mitteilen was seitem geschehen ist! Nachdem mir der Arzt das ärztliche Zeugnis zur Verlängerung des Führerscheins verweigert hat, wegen “leicht erhöhte zerebrale Erregungsbereitschaft” begann ein Spiesroutenlauf. Da ich seit ich 9 war einen Anfall, und auch sonst keine Beschwerden hatte (ohne Medikamente nehmen zu müssen!!) war es mir unverständlich, weshalb ich meinen Führerschein nicht verlängert bekam. Auf Grund des EEGs war der Arzt der Meinung dass eine Therapie nötig sei und ich dann auch meinen Führerschein wieder bekommen würde. Nachdem ich also 1,5 Jahre lang Medikamente nahm, musste der Arzt mit Bedauern feststellen, dass sich an meinem EEG nichts geändert hatte. Egal ob mit oder ohne Medikamente, es zeigte immer dasselbe Muster. Da ich das große Glück hatte, einen echten Epilepsie-Experten an meiner Seite zu haben, der mir wirklich helfen wollte, unternahm er mit mir einen sog. Klick-Test, der in Deutschland bereits angewandt wird. Mit diesm Test konnte er nachweisen, dass obwohl das EEG mir eine Absenz von 1 bis 1,5 Sekunden bescheinigt, ich in dieser Zeit voll handlungsfähig – und nicht wie vermutet abwesend – bin. Somit habe ich auch wieder meinen Führerschein (beschränkt auf zwei Jahre) bekommen. Jetzt muss ich ihn wieder verlängern und ich bin gespannt, wie es diesesmal läuft!

von eva am 08.07.2012 18:36
Meine Verzweiflung ist groß! Ich habe vorige Woche erfahren, dass ich Epilepsie habe und dass ich dadurch nicht mehr Auto fahren darf. Die Ärzte haben mir gesagt “leben Sie Ihr Leben wie bisher” 😉 Worauf muss ich mich jetzt einstellen? Kann mir jemand weiter helfen? Wir mir der Führerschein weg genommen?
von Heini 88 am 06.10.2015 15:51
nein
den Führerschein kannst du behaltenn, darfst ihn aber erst wieder nutzen wenn ein Neurologe die fahrkarrenz beendet. solltest du während der karrenzzeit fahren hast du keinerlei Versicherungsschutz bei selbst verursachten schäden über 10.000 euro fordert die Versicherung eine schweigepflichtsendung um Leistungen zu gewähren. Sollte deine Behandlung beendet sein sind all deine anfälle nach 15 jahren verjährt und können von keiner Behörde oder Versicherung mehr gegen dich verwendet werden. Selbstmeldepflicht gegenüber Behörden besteht nicht. Melden kann das bei verstößen gegen die fahrkarenz nur der behandelnde und beurteilende Neurologe. dies ist für Neurologen rechtliche Grauzone da er gegen seine Schweigepflicht verstößt und selbst mit Berufsverbot belegt werden könnte.
von Milly am 11.07.2012 01:50
Hallo Eva, zu deiner Frage: ich hab meine Anfälle erst ab 19 bekommen – aus heiterem Himmel. Da es am Anfang aber nur 1 war und der Arzt dachte es sei nur ein Kreislaufkollaps bin ich natürlich auch normal mit dem Auto gefahren. 1 Jahr später hatte Ich sozusagen das “Glück”, dass ich einen Unfall hatte (nicht wegen einem Anfall sondern Glatteis!!) & seitdem halt auch kein Auto mehr habe. 2 Monate später hat’s dann so richtig angefangen mit dem Anfällen. Bis jetzt waren es glaub ich 8. Zwecks deiner Frage mit dem Führerschein: in Österreich ist es ab jetzt prinzipiell neu & gesetzlich so geregelt, dass du mindestens 1 Jahr anfallsfrei bleiben musst um wieder fahren zu können. Ansonsten bekommst du heftige Probleme mit der Versicherung bei Unfällen, oder noch schlimmer Wennst andere und dich in Gefahr begibst. Wenn dein Neurologe deine Epilepsie nicht dem Amtsarzt meldet kann dir keiner den Führerschein abnehmen. Aber da du ja deine Diagnose frisch bekommen hast würde ich dir raten: warte noch ein paar Monate bis du auf die Medikamente fix eingestellt bist & keine weiteren Anfälle mehr hast. Ich weiß es ist schwer aber es ist nur zu deinem eigenen Schutz – und dem der anderen.
Wünsch dir alles Gute 🙂
von Epi-Verachter am 05.05.2011 20:07
Hallo,

Ich bin seit über einem Jahr medikamentös anfallsfrei. Ist es in Österreich erlaubt, als B-Kraftfahrer zu arbeiten?

lg

von Heini 88 am 06.10.2015 16:13
Nach einem Anfall ohne Medikamente erhalten zu haben besteht ein Risiko auf einen erneuten Anfall von 4 %. nach 2 Jahren Anfallsfreiheit 2% nach fünf Jahren anfallsfrei 0,5% und das reicht um als LKW und Busfahrer arbeiten zu können.
Medikamentlose anfallsfreiheit muß durch Neurologen mittels eeg und Blutprobe jährlich in Patientenakte dokumentiert werden.
Privat darfst du bei der Diagnose Epilepsie ohne Medikamente nach 0,5 Jahren wieder pkw fahren.
Zu beginn einer Medikamententherapie und bei absetzen dieser beträgt die Fahrkarenz 3 Monate.
Aus versicherungsrechtlichen gründen brauchst du für Taxi und kurrierfahrer 0,5%. Für Tätigkeiten wie Maurer Zimmerer Eisenflechter reichen 2% rückfallrisiko nach 2 Jahren Anfallsfreiheit. Bei gewissen Epilepsiearten ist in Österreich die längste Fahrkarenz 10 Jahre für gruppe 2.
von Anonym am 04.10.2010 16:53
Hallo!

Ich bin wirklich verzweifelt.
Mein Freund hat mir vor einer Woche gestanden, dass er Epileptiker ist, ich wusste es bis dahin nicht. Sein letzter Anfall vor diesem Zeitpunkt liegt aber schon mehrere Jahre zurück und jetzt hatte er erneut einen nach nur ein paar Tagen!
Natürlich bin ich jetzt besorgt, mit ihm im Auto mitzufahren, auch wenn er mit versichert, das Auto sofort anzuhalten wenn er Anzeichen bemerkt.
Weiß jemand von euch vielleicht Ratschläge, was ich im Worst Case (das er einen Anfall im Auto hat und ich daneben sitze) tun kann?
Bitte helft mir.
Lg

von Georg am 17.07.2011 22:29
Ich würde sagen wenn du einen gültigen Führerschein hast, stellt sich die Frage nicht wer von Euch beiden am Beifahrersitz Platz nimmt!!!

Entschuldige bitte den Ausdruck aber es ist SCHEISSEGAL ob er die Anfälle bisher gespürt hat bevor sie wirklich ausgebrochen sind oder nicht – jeder Anfall ist anders.
Und warum sollte er sich, dich und noch weitere Mitmenschen gefährden?

von Claudia am 30.06.2010 20:42
Das ist eigentlich das was mich am meisten an der Krankeit stört ….NICHT MEHR AUTOFAHREN ZU KÖNNEN.. aber fahre lieber nicht mehr mit dem Auto als mir ein leben lang vorwürfe zu machen wenn anderen verletzt oder noch schliemeres verursacht zu haben
von Hallo! am 12.03.2010 12:41
Es ist durchaus erstaunlich, wie oft diese Thematik im Internet zur Diskussion steht, obwohl es hierzu schnell zu findende, allgemein anerkannte, eindeutige und auch leicht verständliche Richtlinien gibt. Jede betroffene Person, welche bewusst mit seiner / ihrer Erkrankung umgeht, uU nötige Kontrolltermine wahrnimmt, auf eine regelmäßige Medikamenteneinnahme achtet – sofern eine solche noch nötig ist (eine Epilepsie kann mit den richtigen Vorzeichen auch ausheilen) – und sich selbstverständlich auch an die eben erwähnten Richtlinien bzw. Fristen hält, ist nicht nur gesetzlich in der Lage aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen, sondern handelt vorrangig auch verantwortungsbewusst. Es steht Betroffenen, welche trotzdem auf eine solche Teilnahme – aus welchen Gründen auch immer – verzichten möchten, natürlich persönlich frei, dies jederzeit zu tun. Es ist aber wenig sinnvoll, uU sogar schädlich, von sich selbst auf andere zu schließen und insbesondere zu versuchen, sich ständig mit anderen Menschen zu vergleichen. Dies passiert aber leider gerade in Internetforen, nicht nur zum Thema Epilepsie – mehr oder weniger – laufend.FG
von Anna P. am 16.10.2009 20:26
Hallo.

Ich wollte um die Österreichische regelung zur Absencen-Epilepsie fregen… Ich bin 16 und möchte den Moped-Führerschein machen. Ich hatte meinen letzten anfall im schlaf. Vor circa einem Jahr. Macht man da einen Unterschied zwischen Im-Schlaf-Anfällen und den anderen ? Bitte um schnelle antwort ich bin echt verzweifelt… =(

von Pamu am 19.06.2010 13:28
Hallo,
hab mich mit dem Thema Führerschein intensiv befasst, da leider die ÄRzte zu diesem Thema laufende Falschauskünfte erteilen.Details unter richtlinien welche als Entscheidungsgrundlage für Ärzte gelten sieh unter “Handbuch_Leitlinien_EignungKFZ-Lenker”

lg

von Claudia am 30.06.2010 20:39
Kenn ich 4 Ärzte 4 unterschiedliche Auskünfte und Antworten wenn man wahrscheinlich noch einen aufsucht bekommt man wieder eine andere …. und zum Auto fahren möchte ich sagen das man das selber wissen muss ob man fahren darf oder kann …muss verantwortungsbewusst handeln denn man hat auch verantwortung den anderen gegenüber
von manu am 02.10.2009 13:13
Hallo,

ich hatte mit 9 Jahren einen grand-mal Anfall und anschließen über eine Zeitraum von fünf Jahren Absencenepilepsie. Obwohl ich nie medikamentös behandelt wurde, war es es kein Problem als ich mit 18 meinen Führerschein machte. Ich musste ein EEG machen und ein ärztliches Zeugnis von einem Neurologen einholen das ich auch bekam. Den Führerschien bekam ich dann befristet auf 2 Jahre. Nach 2 Jahren musste ich ihn verlängern, wieder EEG und ärtzliches Zeugnis und er wurde mir wieder verlängert. Jetzt war es wieder soweit, dass ich ihn hätte verlängern müssen, und jetzt, nachdem ich den Führerschein 4 Jahre lang und keinen Anfall hatte, wird der Führerschein mir nicht verlängert, da das EEG “leicht erhöhte zerebrale Erregungsbereitschaft”, d.h. Absencen von 1 bis 1,5 sec aufweist. Ich muss dazusagen, dass ich aus Südtirol bin und die Gesetzeslage in Italien sehr, sehr streng ist. Da ich mittlerweile seit 3 Jahren in Österreich lebe, würde ich mir den Führerschein hier gerne umschreiben lassen und wollte fragen, ob ich hier mit solch einem EEG überhaupt die Möglichkeit habe, dass mir der Führerschein verlängert wird und wenn ja für wie lange? Kann mir vielleicht jemand was zur Gesetzeslage bezüglich Epilepsie und Führerschein in Österreich sagen? Ich bin dankbar für jede Antwort!

Lg

von pingu am 12.12.2009 21:45
hallo,
1,5 sekunden reaktionslos zu sein ist im strassenverkehr einfach zu gefaehrlich. und wenn derartige episoden in kurzen routine eegs auffallen, treten sie wohl sehr haeufig auf. ohne dass du was merken musst…
ich wuerde eine anfallsprophylaxe beginnen.
bin auch aus suedtirol;)
lg
von Kathi am 06.05.2009 18:12
Hallo ihr lieben!

Ich habe seit ca 1 Monat Anfälle, und mein super Arzt hat mir gesagt das ich jetzt ein halbes Jahr nicht mehr Autofahren darf!!!! Anscheinend darf ich nachher wieder fahren. Hab ihr da schon ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

von shm_art am 18.07.2011 14:12
Mit einem halben Jahr hast du echt noch Glück. Ich war für 4 Jahre gesperrt!! Aber dafür hab ich jetzt den Führerschein ohne das ich ständig neu beantragen muss.
von Pamu am 19.06.2010 13:33
Hallo noch mal,
da das thema doch recht ergiebig ist anbei der
Internetlink wo die einzige Wahrheit zum Thema Führerschein und Epilepsie steht.http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/fsg/erlaesse/downloads/gesundheit/handbuch.pdf

Was hier nicht angegeben ist wird auch rechtlich nicht genehmigt werden.

lg

von Tamara am 08.05.2009 23:47
Hallo Kathi!

Also eigentlich hast du ja eh glück, wenn du nach einem halben Jahr schon wieder fahren darfst! Bei mir hat der Arzt gesagt ab dem letzten Anfall muss man ein Jahr anfallsfrei sein, dann darf man anscheinend wieder fahren! Aber wahrscheinlich kommt es auch auf die Art und Häufigkeit deiner Epilepsie darauf an! Aber lass dich durch das nicht entmutigen!

Ganz liebe Grüße Tami

von Kathi am 21.05.2009 09:59
naja entmutigen, hatte wieder einen Anfall und er liebe Onkel dockter sagte, dass mann nach einen Anfall drei bis 6 Monate, und nach dem zweiten sechs bis zwölf Monate nicht mehr fahren darf! Da ich ja erst den Führerschein im März gemacht hab und mein Auto zwei Tage hatte tuts natürlich doppelt weh!
von Tamara am 02.06.2009 11:42
Ach gott das glaub ich dir! Ich kenne solch eine Situation! Ich hab auch meinen Führerschein gemacht bin dann ein paar Monate gefahren und dann durfte ich über ein Jahr nicht fahren, seit zwei monaten darf ich wieder fahren!
Es ist einfach hart, weil man weiß wie schön es wäre unabhängig zu sein! Aber glaub es mir das eine Jahr vergeht auch schnell und dann freust du dich um so mehr, wenn du wieder die erlaubnis hast mit dem Auto zu fahren!
Ich weiß es ist hart, wenn man sagt “lass dich nicht entmutigen”, aber es ist wirklich so! Du schaffst das bestimmt! Ich wünsch dir auf alle Fälle alles Gute!
glg Tami
von Manuel am 02.03.2009 11:53
Hallo !

Ich habe meinen Führerschein wegen epilepsie verloren. Jetzt muss ich ein Sauteures Gutachten aus meiner Tasche bezahlen wenn ich ihn wieder will. Meine Frage muss ich bei diesem Verkehrsgutachten mit EEG in Linz einen Urintest abgeben?

lg Nuel

von maria am 22.03.2009 23:31
ja musst du
von silke am 03.08.2008 09:40
Hallo,Bin vor kurzem 18 geworden und jetzt nach der Matura möchte ich den Führerschein machen.Seit meinen 12. Lebensjahr leide ich an Fokalkomplexe- epilepsie.Seitdem ich die Medikamente genommen habe habe ich keinen einzigen Anfall gehabt (6 Jahre).Meine Frage:muss ich das dem Amtsarzt erzählen?Wenn ja,bekommt man den Führerschein befristet?Danke für eure Antwort
von Kati am 18.09.2009 17:33
Hallo! Ich habe seit über einem Jahr Epilepsie, habe aber im März meinen Schein gemacht und ich fahr auch mit dem Auto. Bei mir weiß mein Hausarzt bescheid, aber er meldet es nicht und ich es sicher auch nicht. Er meint, dass ich dann ziemlich viel zahlen muss.
von am 23.01.2011 18:30
Hallo Kathi!
Ich heiße Dietmar und bin ebenfalls Epileptiker. Habe Anfälle und Deja vue`s!
Also ich fahre nicht mit dem Auto, egal ob ich jetzt ein halbes Jahr, oder länger keinen Anfall mehr habe.
Und stell dir die Frage: Du fährst mit dem Auto, bist Mama, du hast ein Kind hinten, und du hast einen Unfall mit anderen Fahrzeugen, egal ob du in diesem Fall unschuldiig bist, vielleicht auch noch Verletzte. Die Versicherungen holen die Akten und dann möchte ich nicht in diere Haut stecken, denn du wirst zahlen!!
Schreibe mir bitte zurück was du denkst.
Meine E-Mail Adresse:
Casper1000@gmx.net
von steffi am 26.08.2008 17:29
tu des bloß ned, da hast nur schererein davon … den selben fehler hat meine schwester gemacht!! die muss jetzt ständig irgendwelche gutachten und amtsarzt gebühren zahlen!! und hat ihren schein (im juli bestanden) immer noch nicht!!!!
von GUDRUN am 07.11.2008 23:21
HALLO LIEBE STEFFI

ich muss dir recht geben mann soll ja nicht sagen das mann diese krankheit hat weil dann bist immer der blöde ;( ich habe es auch nicht gemacht meine freundin schon und sie hat keinen schein bekommen . und wenn wer sagt das ist kein problem dann ist das nicht WARRRRRRR

LIEBE GRÜSE GUDRUN

von michael am 04.02.2009 00:15
Liebe Gudrun,

ich habe auch Epilepsie. Ich habe KEINEN Schein – er ist nicht notwendig!!!!!!! – meine Arbeit ist 10 Gehminuten von meiner Wohnung, die Bushaltestelle ist vor der Tür, ich geh 10 Minuten zum Bahnhof……. Ich könnte NIE mit dem Risiko leben, dass ich an einem Verkehrsunfall schuld sein könnte …….. Wenn dann noch was passiert ……..

Liebe Grüße
Michael

von Su am 01.07.2008 13:39
Ich hab da mal eine grundsätzliche Frage zum Führerschein: Meiner wurde vor fünf Jahren befristet ausgestellt, weil ich seit meinem 9. Lebensjahr Epilepsie habe. Inzwischen bin ich 34 und hatte insgesamt 3 oder 4 Grand-Mal-Anfälle, den letzten vor über drei Jahren – im Vergleich zu anderen Epileptikern also echt kein Drama.

Nachdem mein Führerschein jetzt abgelaufen ist, muss ich demnächst zum Amtsarzt wegen der Verlängerung; ein EEG habe ich auch machen lassen (in einem Labor, also keine Beratung durch Ärzte), nur bin ich etwas ratlos, weil im Befund was von \”leicht erhöhter zerebraler Erregungsbereitschaft\” steht. Heißt das, es könnte derzeit leichter zu einem Anfall kommen, wenn ich nicht aufpasse? Anfälle wurden bei mir in der Vergangenheit, wenn überhaupt, dann ausgelöst, wenn ich
a) enormen Stress hatte
b) zu wenig geschlafen hatte
c) keine Medikamente genommen hatte (es wurde mal versucht, die komplett abzusetzen, Resultat war ein Grand Mal),
das alles über einen längeren Zeitraum. Sprich: Solange ich ausreichend schlafe (komme derzeit auf 8-9 Std. pro Nacht, manchmal auch mehr), Stress vermeide und meine Medikamente brav nehme, bin ich eigentlich im grünen Bereich. Mir macht der Befund eben trotzdem Sorgen…

Wäre diese erwähnte \”leicht erhöhte zerebrale Erregungsbereitschaft\” denn ein triftiger Grund für den Amtsarzt, gegen die Verlängerung des Führerscheins zu entscheiden? Und wenn ich den Schein abgeben muss, kriege ich den jemals zurück? Wie lange dauert das?

von Wolfgang am 24.03.2008 17:33
Hallo Zusammen,

Ich leide an einer Aufwachepilepsie und habe schon seit 3 Jahren keinen großen Anfall mehr gehabt, nur ab und zu kleine Muskelzuckungen (in der Früh nach dem aufstehen). Seht ihr da eine Chance auf den Schein?
Kann mir jemand von euch sagen, wie das in Österreich gesetzlich geregelt ist mit dem Führerschein?

von Sandra Michele am 15.04.2008 21:06
Meine Telefonnummer 0664/7806033 hätte ich fast vergessen.
von Sandra Michele am 15.04.2008 21:04
Hallo Wolfgang!

Ich heiße Sandra und habe mit 13 Jahren Epilepsie bekommen. 1997 habe ich mich im LKH Wien Operrieren lassen und es geht mir jetzt sehr gut. Wenn du willst kannst du mich mal anrufen, ich erzähle dir gerne etwas davon.

von lisa am 06.04.2008 13:10
2 jahre anfallsfrei (v. amtsarzt bestätigt) und du bekommst deinen führerschein (befristet).

viel erfolg bei deinem ziel! lg lisa

von Holey_ed am 27.02.2008 16:03
@ webmaster
die neue Hülle passt euch gut! War schon ein paar Wochen nicht mehr da ,und siehe DA! ;-)Also wie Ich diesemal ( 1.Mal) den Schein abgeben musste war ziemlich frustrierend!

Ich wurde durch meine Bosse und meinen Umfeld überredet mich vor der neuen Verlängerung umstellen zu lassen.
Dies machte ich nur da mir bei einen der beiden Anfällen etwas passierte was sonnst nicht der Fall ist- Verletzung- simpler Bruch, egal ist schon wieder vergessen.

Dann neuen Pillen, Anfangs nur Probleme und ich pleche noch über 100 Euro für einen tollen Brief.

jetzt bekomm ich Ihn wenigstens im April wieder und ich bin froh darüber.

Wenn ich dann jedoch sehe wie manche Psychos, Bsp. in meinen Berufsfindungskurs, wo viele sagen wir Drogen – Epis sitzen denen es viel schlechter geht und ich eine bereits einmal aufgefangen habe ( das bedeutet keine Aura)dann verstehe ich dass System nicht mehr.

Vielleicht schreibt ja jemand was dazu , greetz
Holey_ed

von Webmaster am 06.02.2008 10:30
Wir haben das neue Forum direkt in die Webseite integriert und freuen uns auf Ihre Beiträge. Bei Fragen hilft Ihnen die Redaktion gerne weiter.
von www.zeithaben.at am 12.02.2008 15:02
Vielen Dank für diese großartige Möglichkeit einer Informationsplattform. Wir müssten alle viel mehr www.zeithaben.at Lg. vom Ossiacher See
von Kommt am 18.06.2008 10:14
Zeit kommt Rat.
von Graf Bobby am 14.08.2009 20:03
Ja, – eh’ …
von Mohamad am 11.06.2010 13:38
ja hallo ,ich habe auch Epelepsie und mann hat mir
vor geschlagen ein vns ZU implantieren^der sollte mir hellfen bei den anfllen villeicht auch bei der mycolien (ständig )wer kennt es vns und hat erfahrung
(bin 16)jahre