Schwangerschaft und Epilepsie

[aus ZAK 20] Je nach Substanz in Hieraus läßt sich bereits ableiten, daß eine Epilep­sie keinen Hinderungs­grund für eine Schwan­gerschaft darstellt. Allerdings ist es unbe­dingt notwendig, daß sich Patientinnen umfassend informieren, um einer­seits ihr Risiko realistisch einschätzen zu können und andererseits notwen­dige Vorkehrungen tref­fen, um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten.

Im weiteren soll auf die wichtigsten Problemstel­lungen kurz eingegangen werden.

Auftreten von Fehl­bildungen beim Kind
Das Risiko von Fehl­bildungen beim Kind hängt ursächlich nicht nur mit der Epilepsie, sondern auch mit der not­wendigen Einnahme anti-epileptisch wirksamer Medikamente zusam­men. Deren Einnahme ist aber auch während der Schwangerschaft unbe­dingt notwendig, da das Risiko einer Schädigung von Mutter und Kind durch das Auftreten (v.a. großer) Anfälle wesent­lich höher ist als das Ri­siko einer Fehlbildung beim Säugling.
Während das Risiko einer schwerwiegende Fehlbildung bei einer ge­sunden Frau bis zu 2% beträgt, liegt es für Müt­ter mit Epilepsie bei bis zu 6%.
Kleine Fehlbildungen (sog. Dysmorphien) kön­nen in bis zu 10% der Fälle auftreten, führen aber häufig nur zu unbe­deutenden „kosmetischen Fehlern”.
Risikofaktoren sind ne­ben einer genetischen Prädisposition, die natur­gemäß nicht beeinflußt werden kann, die Einnah­me von mehreren Antiepileptika, die Einnahme hoher Dosen von Antiepileptika sowie der Man­gel an Folsäure. Da die Ausbildung der meisten Organe bereits in den ersten Schwanger­schaftsmonaten beendet ist, sollte die Einnahme der Folsäure ideal erweise bereits vor Einsetzen der Schwangerschaft begon­nen werden.
Eine Epilepsie des Vaters hat einen wesentlich ge­ringeren Einfluß auf das Fehlbildungsrisiko des Säuglings, dennoch ist das Risiko gegenüber Kontrollpersonen leicht erhöht.
Hinweis:
Kontaktieren Sie ihren behandelnden Neurolo­gen bereits zu jenem Zeitpunkt, an dem Sie an die Möglichkeit einer Schwangerschaft denken. Die Einnahme der Fol­säure bewirkt, dass das Risiko von schweren Mißbildungen (sog. Neuralrohrdefekten) um 1/3 gesenkt wird. Sie hat keine relevanten Neben­wirkungen und sollte da­her möglichst frühzeitig erfolgen, gegebenenfalls auch bereits einige Mo­nate vor Eintritt der Schwangerschaft.

Hinweis:
Besprechen Sie mit ih­rem behandelnden Arzt die eventuelle Möglich­keit einer Dosis­reduktion.
Auch wenn Sie mehrere Medikamente gleichzei­tig nehmen, über eine Therapievereinfachung. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Kontaktauf­nahme mit dem Neurolo­gen (idealerweise noch vor Eintritt der Schwan­gerschaft) sinnvoll, da eine Änderung der Medikation während der Schwangerschaft nicht erfolgen sollte.
Hinweis:
Die Wirkung mancher oraler Kontrazeptiva (sog. Anti-Baby-Pille mit niedrigem Östrogengehalt) kann durch be­stimmte Antiepileptika abgeschwächt werden, so daß trotz zuverlässiger Einnahme eine ungewoll­te Schwangerschaft we­sentlich häufiger als sonst eintreten kann. Teilen Sie ihrem Arzt immer mit, welche Medi­kamente Sie neben den von ihm verordneten Arzneien noch einneh­men.

Auftreten von Anfällen beim Kind
(„Ist Epilepsie vererb­bar?”)
Bei der Epilepsie han­delt es sich nicht um eine Erbkrankheit im engeren Sinn, wenn auch geneti­sche Faktoren bei der Entstehung einer Epilep­sie nachweislich eine Rolle spielen.
Grundsätzlich haben Kinder epilepsiekranker Mütter ein höheres Risi­ko als solche von Vätern mit Epilepsie ebenfalls Anfälle zu bekommen. Das prozentuelle Risiko, „sein” Anfallsleiden zu vererben, hängt aber in erster Linie von der Art der Epilepsie ab. So beträgt das Risiko für fokale Anfälle 3-4%, während es bei generalisierten Epilepsien bis zu 10% ausmachen kann. Auch innerhalb dieser beiden Gruppen gibt es beträchtliche Unterschie­de, so dass das Risiko nur bei genauer Kenntnis des Epilepsiesyndroms eini­germaßen realistisch ein­geschätzt werden kann.

Häufung der Anfalls­frequenz der Schwan­geren
In einer Untersuchung an 2000 Frauen konnte gezeigt werden, daß die Häufigkeit epileptischer Anfälle während der Schwangerschaft bei 50% unverändert, bei 25% niedriger und bei 25% aller Frauen hö­her war.
Letzteres hatte seine Ur­sache zum Teil darin, daß Patientinnen die Antiepileptika eigenmächtig re­duzierten, aus Angst vor Schäden für das Un­geborene.
Zu einem beträchtlichen Teil spielen aber auch Änderungen des Stoff­wechsels und damit der Verarbeitung der Medi­kamente im Körper eine Rolle.

Geburt
Die Entbindung ver­läuft bei Frauen mit Epi­lepsie nicht komplizierter als bei Gesunden. Die Durchführung eines Kaiserschnittes sollte daher nicht großzügiger als sonst gehandhabt wer­den. Auch die vorzeitige Einleitung der Geburt nur aufgrund einer Epilepsie der Mutter ist nicht ge­rechtfertigt.
Auch die Anwesenheit eines Neurologen oder Pädiaters bei der Geburt sind nicht nötig, wenn auch es günstig erscheint, daß solche im Spital auf Abruf bereitstehen und konsultiert werden kön­nen.
Die Kindessterblichkeit zwischen der neunund­zwanzigsten Schwanger­schaftswoche und dem siebentem Lebenstag ist um das 1,5-2 fache er­höht, wobei der Grund dafür nicht bekannt ist. Blutungen, die um die Schwangerschaft gehäuft auftreten und eine ernst­hafte Bedrohung für den Säugling darstellen, kön­nen durch Gaben von Vitamin-K verhindert wer­den. Daher sollte die Schwan­gere im letzten Schwang­erschaftsmonat täglich 10mg Vitamin – K pro Tag erhalten.
Wochenbett
Antiepileptika gehen je nach Substanz in unterschiedlichem Ausmaß in die Muttermilch über. Prinzipiell gilt jedoch, dass das ungeborene Kind über das mütterliche Blut wesentlich höheren Wirkspiegeln ausgesetzt ist. Frauen mit Epilepsie soll­ten daher, wie andere auch, ihr Kind nach Möglichkeit stillen. Eine Einschrän­kung gilt nur für sedierende Anti­epileptika in hohen Dosen, da diese zu einer verstärkten
Müdigkeit und Trink­schwäche beim Kind füh­ren können.

Nach der Schwanger­schaft kann es – bei gleicher Dosierung der An­tiepileptika – zu einem Anstieg der Serumspie­gel dieser Medikamente und damit unter Umstän­den zum Auftreten von unerwünschten Neben­wirkungen kommen. Solche Nebenwirkungen machen wieder eine Do­sisreduktion notwendig. Umgekehrt kann es bei manchen Frauen auch zu einem Absinken der Medikamentenspiegel kommen, was zum ge­häuften Auftreten von Anfällen führen kann. Eine solche Anfallshäuf­ung kann aber oftmals auch durch Schlafmangel (insbesondere auch her­vorgerufen durch das Stillen) verursacht wer­den.


Hinweis:
Die Einnahme von Antiepileptika ist KEIN Grund, nicht zu stillen.

Hinweis:
Kontaktieren Sie nach der Geburt, insbesondere wenn es zur Anfalls­häufung oder zum Auf­treten unerwünschter Nebenwirkungen kommt, ihren Arzt.
Es müsste der Serum­spiegel kontrolliert und die Dosis, wenn nötig angepaßt werden.

Dr. Fritz Leutmezer