Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten und anderen Gesundheitsdiensten in Anspruch genommen. Ihre Tätigkeit dient der Stärkung der Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien.
Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten sind gegenüber der Wiener Patientenanwaltschaft nicht wirksam; der Wiener Patientenanwalt und seine Mitarbeiter unterliegen jedoch der vollen Kosten und Abgaben sind bei Inanspruchnahme der Wiener Patientenanwaltschaft nicht zu entrichten.
Die Funktion eines Rechtsanwaltes übt der Wiener Patientenanwalt nicht aus. Er kann daher niemand vor Gerichten oder Behörden vertreten, bei Problemen und Fragen, die das Gesundheitswesen und die Behandlung in städtischen Institutionen betreffen, hilft schnell, unbürokratisch und kostenlos der Wiener Patientenanwalt.
| | Adresse: | 1040 Wien, Schönbrunnerstraße 7, Tel. 58712 04, Fax: 586 36 99 | | | E-Mail: | post@wpa.magwien.gv.at | | | Internet: | http://www.magwien.gv.at |
Die Aufgaben im Detail Das Gesetz beauftragt die Wiener Patientenanwaltschaft mit der Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten in allen Bereichen des Gesundheitswesens in Wien. Die Zuständigkeit umfasst: Krankenanstalten Pflegeheime Rettung und Krankenbeförderung Dienste im Gesundheitsbereich Freipraktizierende Ärzte Apotheken Dentisten Hebammen Die Tätigkeit der Wiener Patientenanwaltschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Auftrag sehr umfangreich und vielfältig: Behandlung von Beschwerden Prüfung von Anregungen Aufklärung von Mängeln oder Missständen, sowie die Abgabe von Empfehlungen zur Abstellung derselben Erteilung von Auskünften Beratung und Information · über das Wiener Gesundheits- und Spitalswesen, sowie deren sachgemäße Inanspruchnahme · über Patientenrechte, deren Anwendung und Durchsetzung · zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Pflegegeld · über Hauskrankenpflege und Soziale Dienste
Vermittlung
· bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und Gesundheitsdiensten · in Versicherungsangelegenheiten · in Pflegegebühren- und Honorarfragen Hilfestellung
· zur außergerichtlichen Schadensregulierung bei Patientenschäden im Zusammenhang mit medizinischer Betreuung (siehe auch die verschuldensunabhängige Entschädigung bei Kunstfehlern), · bei der Bewältigung organisatorischer Probleme Zusammenarbeit · mit den Sozialversicherungsträgern · mit den privaten Versicherungsanstalten · mit den gesetzlichen Vertretungen der freien Berufe (Kammern, Innungen) · mit der Pharmaindustrie · mit allen medizinischen Selbsthilfegruppen |