„Die wenigsten stellen Behinderte ein!”

[aus ZAK 26] Es hat sich nichts verbessert. Zum zehnten Mal hat die Grünen-Abgeordnete Theresia Haidlmayr das Sozialministerium nach der Einstellungsquote von behinderten Arbeitnehmern befragt.

Laut Gesetz müssen Arbeitgeber ab jeweils 25 Mit­arbeitern einen „begünstigt Behinderten” einstellen. Von 7.066 Pflichtstellen des Bundes waren im vergangenen Jahr 1.650 unbesetzt. 

Drei Bundesländer haben ihre Quote erfüllt: Oberösterreich, Steiermark und Kärnten. Die anderen Länder zahlen die Ausgleichstaxe von jeweils 196 Euro für mehr als 2.000 nicht besetzte Planstellen. „Wien ist am allerschlimmsten”, meint Haidlmayr im Gespräch mit der „ Wiener Zeitung “. In Wien sind 855 Arbeitsplätze nicht besetzt. An zweit- und drittletzter Stelle befinden sich Tirol (399) und Niederösterreich (395). Von den Ministerien mit großem Personalstand erfüllt das Finanz­ressort seine „Behindertenquote”.

Das Finanzministerium sowie das Sozial-, Wirtschafts- und Gesund­heitsministerium und das Bundes­kanzleramt beschäftigen mehr Menschen mit Behinderung, als die Mindestquote vorsieht. In den Ministerien für Bildung, Justiz, Verteidigung und Inneres arbeiten 1.900 behinderte Mitarbeiter zu wenig. Wien erfüllte die Quote im Bereich der „engeren Hoheitsverwaltung”, heisst es aus dem Büro der Wiener Personallandesrätin Sonja Wehsely. Unterschrit­ten werde sie bei Landeslehrern, Hausbesorgern und bei den Stadt­werken. Hier sei es auf Grund der spezifischen Job-Anforderungen aber oft nicht möglich, die Quote zu erfüllen. Ähnlich lautet die Ar­gumentation des Bildungsmini­steriums, das mit mehr als 34.000 Mitarbeitern der größter Bundes-Dienstgeber ist: In der allgemeinen Verwaltung werde die Behinder­tenquote erfüllt, das Minus komme aus dem Lehrerbereich.

Einen Gehörgeschädigten als Lehrer anzustellen, sei schwieriger, als in der Verwaltung. Derzeit dürfen Behinderte im Pflichtschulbereich nicht arbeiten. Damit sei es nicht einmal möglich, dass gehörlose Kinder von einem gehörlosen Lehrer unterrichtet werden, kritisiert Haidlmayr. Sie hofft, dass die im Juli getroffene Absichtserklärung aller vier Partei­en zur Entschärfung des Berufsver­bots für behinderte Menschen im Pflichtschulbereich umgesetzt wird.

Staat besser als privat? Die Einstellungsdisziplin im öffentlichen Dienst ist laut Sozial­ministerium höher als in der Privatwirtschaft. Eine detaillierte Aufschlüsselung gibt es allerdings nicht. Ein Rundruf der „ Wiener Zeitung” bei großen heimischen Unternehmen brachte unterschied­liche Ergebnisse.

Die OMV – Österreichs nach Um­satz größtes Unternehmen – be­schäftigt insgesamt 6.137 und österreichweit 4.296 Mitarbeiter. „Wir sind gesetzlich verpflichtet, 120 behinderte Personen zu be­schäftigen. Bei uns arbeiten 159″, berichtet Thomas Huemer von der OMV-Pressestelle. Aus Huemers Sicht sei das Klima – wie er sagt -„sehr menschlich”. Pro Abteilung kümmere sich eine Person um den behinderten Mit­arbeiter – auf freiwilliger Basis, betont Huemer: „Es heißt nicht: Du musst dich um den kümmern. Ein Mitarbeiter führt zum Beispiel einen blinden Arbeitnehmer in die Kantine. Wir haben ein gutes Klima. Bei den ÖBB sind 3% der 47.000 Arbeitnehmer Menschen mit Behinderung. „Der Anteil ist nicht so hoch, wie er sein könnte”, meint Andreas Rinofner, ÖBB-Pressesprecher. Er führt das auf den Mitarbeiterabbau von 1.500 Personen jährlich zurück. „Wir haben eigene Sozialarbeiter, die für Menschen nach einem Ar­beitsunfall da sind. Der Verschub zum Beispiel ist eine relativ gefähr­liche Tätigkeit. Man stelle sich vor: Jemand verliert einen Arm oder ein Bein”, berichtet Rinofner. Die vier Sozialarbeiter (jeweils in Wien, Linz, Villach und Innsbruck) kümmern sich u.a. um die Wieder­eingliederung der Betroffenen. Be­hinderte, die bereits bei den ÖBB arbeiten, könnten sich außerdem – je nach Grad der Behinderung – 2-5 Tage Sonderurlaub pro Jahr nehmen.

Die Bank Austria Creditanstalt liegt mit 177 behinderten Mitarbeitern unter ihrem Sollwert von 487. „Die Zahl stimmt. Wir haben aber 90 Mitarbeiter im Haus, die eine Behinderung von unter 50% haben, und deshalb nicht in das Gesetz fallen”, sagt Tiemon Kiesenhofer, BA-CA-Pressesprecher. Wie Rinofner von den ÖBB gibt auch Kiesenhofer als Grund für den niedrigen Wert „Personal­reduktion” an. „Bei einer Neu­aufnahme ist, Behinderung` aber natürlich kein Thema”, erklärt Kiesenhofer. „Hier zählt die Qua­lifikation des Interessenten.” In wel­chen Bereichen die in der BA-CA beschäftigten behinderten Mitar­beitertätig seien, ließe sich schwer sagen. „Oft ist es schwierig, einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. In den Büros der Zentralen ist es leichter, als in vielen Produktions­betrieben”, stellt Nicole Berkmann, Pressesprecherin bei SPAR, fest.

Nicht in allen Unternehmen würde die Quote erreicht, eine genaue Zahl könne sie nicht nennen. „Kein Freikauf“ Öffentliche und staatsnahe Unter­nehmen sollen sich nicht freikau­fen können”, fordert Haidlmayr. Im privaten Sektor könne nach Vor­stellung Haidlmayrs der Freikauf weiterbestehen – allerdings zu wesentlich höheren Konditionen als bisher. „Die Zahlungen sollen in der Höhe eines durchschnittlichen Gehalts inklusive Lohnnebenkosten liegen. Damit wird es gleich attrak­tiv, jemanden einzustellen, oder nicht”, schlägt Haidlmayr vor. SP-Behindertensprecherin Christine Lapp spricht sich ebenfalls für höhere Strafzahlungen jener Unter­nehmen aus, die zu wenige behin­derte Mitarbeiter einstellen. Es sei aber auch wichtig, Unternehmen vermehrt für das Thema zu sensibilisieren. „Nur über Sanktionen wird man dem Anspruch der Be­troffenen, einen sinnvollen und pro­duktiven Arbeitsplatz zu erhalten, nicht wirklich gerecht”, meint Lapp. „Unternehmen gehören stärker in­formiert und darauf hingewiesen, dass behinderte Menschen keine, armen Hascherln` sind, sondern durchaus vollwertige und belast­bare Arbeitskräfte darstellen, die dem Betrieb auch einen Nutzen bringen”, sagt Lapp. Für ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg wäre die Erhöhung der Ausgleichstaxen im Behinderten­einstellungsgesetz derzeit „eine richtige Maßnahme zum falschen Zeitpunkt”.

In „dieser wirtschaftlich ange­spannten Situation” wäre es kon­traproduktiv, den Faktor Arbeit noch teurer zu machen, erklärte Huainigg.

Im öffentlichen Dienst spricht sich Huainigg für eine posi­tive Diskriminierung von Behinder­ten aus. FP-Behindertensprecherin Helene Partik-Pable äußert sich diesbezüglich skeptisch. Bevorzu­gung von Behinderten bei gleicher Qualifikation könne schwierig sein, „weil Behinderte meistens irgend­wo ein Handycap haben, kann ich mir nicht vorstellen, ob es Fälle gibt, bei denen sie gleiche Voraussetzun­gen haben”. Keine Kündigung? Nicht nur Huainigg sieht Probleme beim Kündigungsschutz von behin­derten Arbeitnehmern. Viele Unternehmen befürchten, einen behinderten Arbeitnehmer „nie wieder los zu werden.” „Das stimmt absolut nicht”, sagt Haidlmayr und nennt ein Beispiel: Die Probezeit dauert regulär ein Monat, für behinderte Arbeitneh­mer gilt sie sechs Monate.

„Außer­dem handelt es sich um einen Kün­digungsschutz und nicht um ein Kündigungsverbot”, erklärt sie. Sie kenne „keinen einzigen” behin­derten Dienstnehmer, den der Ar­beitgeber – aus welchen Gründen auch immer – nicht länger im Be­trieb haben wollte und der noch beschäftigt sei.

„Der Anteil an behinderten Arbeitnehmern ist bei uns nicht so hoch, wie er sein könnte.”
Andreas Rinofner, ÖBB-Pressesprecher
„Öffentliche und staatsnahe Unternehmen sollen sich nicht freikaufen können.”
Theresia Haidlmayr, Grünen-Abgeordnete
„Bei einer Neuaufnahme ist Behinderung kein Thema. Hier zählt die Qualifikation des Interessenten.”
Tiemon Kiesenhofer, BA-CA-Pressesprecher

Quelle: WZ/Chr. Zeiner